VISTTOH


 

 

EDV-Gutachter

Vernichtungsstufen (Definitionen der DIN 32757)

Stufe 1
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist. Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 1.000 mm2, Streifenbreite max. 12 mm.
Stufe 2
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich ist. Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenfläche max. 400 mm2, Streifenbreite bis max. 6 mm.
Stufe 3
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen. Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist. Papiere und Filme in Originalgröße: Material teilchenlänge Max. 60 mm, Materialteilchenbreite bis max. 4 mm und Streifenbreite max. 2 mm Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 1 mm2.
Stufe 4
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwändig sind, möglich ist. Papiere und Filme in Originalgröße: Materialteilchenlänge max. 15 mm, Materialteilchenbreite bis max. 2 mm als Preßling Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,5 mm2.
Stufe 5
Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, auf ihnen wiedergegebene Informationen zu reproduzieren Papiere und Filme in Originalgröße: Asche zerkleinert, Lösung, Suspension oder Faser. Materialteilchenbreite max. 0,8 mm, Materialteilchenlänge max. 15 mm Kunststoff wie Identifikationskarte oder Mikrofilm: Materialteilchenfläche max. 0,2 mm2.

Zusatzmaßnahmen wie das Vermischen oder Verpressen im direkt nachgeschalteten Prozess erhöhen die Vernichtungsgüte um eine Stufe.