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VISTTOH |
Viren, Trojaner, Pishing, technische Probleme, Sabotage, Industriespionage und mangelndes Problembewusstsein und mangelnde Kenntnisse
der Mitarbeiter sind potentielle Gefahrenquellen für das reibungslose Funktionieren von EDV-Anlagen. Störungen der EDV können sogar den
Unternehmens-fortbestand gefährden. Eine ganze Reihe gesetzlicher Bestimmungen wie das KtraAG, BDSG, StGB, UrhG, JuSchG führen zu einer
persönliche Haftung der Geschäftsleitung, IT- und/oder der Personal-Abteilung. Besonderheiten beim Umgang mit EDV gibt es im
Arbeitsrecht, bei den Unfallverhü-tungsvorschriften und bei der Kreditabsicherung (Basel II).
Als kompetente objektive außenstehende Instanz beraten wir Unternehmen in Hinblick auf techni-sche, sachliche und rechtliche Aspekte.
Im Rahmen des Sicherheitsaudits werden Aspekte der Sys-temstabilität, Ausfallsicherheit, Datenwiederherstellung, Schutz vor
unberechtigtem Zugriff, -Datenmanipulation, -Rechtsverletzungen, überprüfung der getroffenen Maßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen
geprüft und dokumentiert.