VISTTOH


 

 

EDV-Gutachter

Informationen zu einer professionellen Datenträgervernichtung

Werden Datenträger oder Computer ausgesondert, Leasinggeräte zurückgegeben oder Geräte zur Reparatur eingesendet, können diese noch unternehmenskritische oder personenbezogene Daten enthalten. Ein einfaches Löschen reicht nicht aus, um die Daten vor Wiederherstellung zu schützen. Letztendlich haftet die Geschäftsführung persönlich für den Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung von Datenträgern.
Grundsätzlich wird zwischen der Löschung (DIN 33858) und der Vernichtung (DIN 32757) von Datenträgern unterschieden.
Die von uns angewandten Verfahren zur Löschung gehen über die deutschen und die wesentlich strengeren amerikanischen Vorschriften zur Datenlöschung hinaus und berücksichtigen die aktuellen forensischen Datenwiederherstellungsmöglichkeiten. Eine Rekonstruktion der Daten ist damit nach aktuellem Stand der Wissenschaft auch mit extrem hohem Aufwand nicht möglich.
Sollen Datenträger wie Festplatten, CD-ROM, DVD, Disketten, Bänder und Magnetkarten endgültig zerstört werden, verwenden wir auch hier eine Kombination mehrerer Verfahren, welche die forensischen Möglichkeiten berücksichtigt. Auch hier ist eine Wiederherstellung nach dem aktuellen Stand der Forensik nicht möglich.
Zur rechtlichen Absicherung unserer Auftraggeber beurkunden wir die Löschung, beziehungsweise die Vernichtung der Datenträger.

Definitionen:

Datenträgervernichtung nach DIN 32757.