![]() |
VISTTOH |
Werden Datenträger oder Computer ausgesondert, Leasinggeräte zurückgegeben oder Geräte zur Reparatur eingesendet, können diese noch
unternehmenskritische oder personenbezogene Daten enthalten. Ein einfaches Löschen reicht nicht aus, um die Daten vor Wiederherstellung
zu schützen. Letztendlich haftet die Geschäftsführung persönlich für den Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung von Datenträgern.
Grundsätzlich wird zwischen der Löschung (DIN 33858) und der
Vernichtung (DIN 32757) von Datenträgern unterschieden.
Die von uns angewandten Verfahren zur Löschung gehen über die deutschen und die wesentlich strengeren amerikanischen Vorschriften zur
Datenlöschung hinaus und berücksichtigen die aktuellen forensischen Datenwiederherstellungsmöglichkeiten. Eine Rekonstruktion der Daten
ist damit nach aktuellem Stand der Wissenschaft auch mit extrem hohem Aufwand nicht möglich.
Sollen Datenträger wie Festplatten, CD-ROM, DVD, Disketten, Bänder und Magnetkarten endgültig zerstört werden, verwenden wir auch hier
eine Kombination mehrerer Verfahren, welche die forensischen Möglichkeiten berücksichtigt. Auch hier ist eine Wiederherstellung nach
dem aktuellen Stand der Forensik nicht möglich.
Zur rechtlichen Absicherung unserer Auftraggeber beurkunden wir die Löschung, beziehungsweise die Vernichtung der Datenträger.