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VISTTOH |
Verlauf:
Ihr Unternehmen ist:
nicht öffentlich,
nutzt personenbezogene Daten,
die automatisiert,
von mehr als 4 Mitarbeitern verarbeitet werden. -
Ergebnis
Ergebnis: |
Sie benötigen wahrscheinlich einen Datenschutzbeauftragten |
Ihr Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da mehr als vier Mitarbeiter personenbezogene Daten einsehen können. Damit sind die Voraussetzungen aus § 4f Abs. 1 BDSG erfüllt.
Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.
Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.