VISTTOH


 

 

Datenschutz

Ihr Unternehmen ist: nicht öffentlich, nutzt personenbezogene Daten, die nicht automatisiert, von mindestens 20 Mitarbeitern verarbeitet werden - Ergebnis

Selbsttest: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Hinweis:
Dieser Selbsttest kann nur einen schematischen Überblick zu den gesetzlichen Datenschutz-Regelungen Deutschlands geben. Die durch diesen Test generierten Ergebnisse sind nicht rechtlich verbindlich. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die VISTTOH, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder die Datenschutz-
Aufsichtsbehörde.

 

Ergebnis:

Sie benötigen wahrscheinlich einen Datenschutzbeauftragten

 

Erläuterung:

Ihr Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da mindestens 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten einsehen können, auch wenn diese nicht automatisiert verarbeitet werden. Damit sind die Voraussetzungen aus § 4f Abs. 1 BDSG erfüllt.

Wir bieten Hilfe in allen datenschutzrechtlichen Belangen an.

Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.

Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.