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VISTTOH |
Ihr Unternehmen ist: nicht öffentlich, nutzt personenbezogene Daten, die nicht automatisiert, von mindestens 20 Mitarbeitern verarbeitet werden - Ergebnis
Ergebnis: |
Sie benötigen wahrscheinlich einen Datenschutzbeauftragten |
Ihr Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, da mindestens 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten einsehen können, auch wenn diese nicht automatisiert verarbeitet werden. Damit sind die Voraussetzungen aus § 4f Abs. 1 BDSG erfüllt.
Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.
Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.