Selbsttest: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten
Verlauf
Ihr Unternehmen ist:
eine öffentliche Stelle. -
Ergebnis
Hinweis:
Dieser Selbsttest kann nur einen schematischen Überblick zu den gesetzlichen
Datenschutz-Regelungen Deutschlands geben. Die durch diesen Test generierten Ergebnisse sind nicht rechtlich verbindlich.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die VISTTOH, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder die Datenschutz-
Aufsichtsbehörde.
Ergebnis: |
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten |
Erläuterung:
- Als Behörde, die Aufgaben des Bundes übernommen hat, unterstehen Sie dem Bundesdatenschutzgesetz. Daher benötigen Sie einen
Datenschutzbeauftragten gemäß § 4f Absatz 1 BDSG, wenn Sie personenbezogene Daten beziehen und diese
- automatisiert (also mit Hilfe von EDV, PCs o.ä.) erheben, verarbeiten oder nutzen (unabhängig von der Zahl der Beschäftigten),
- oder nicht automatisiert erheben, aber in der Regel mindestens 20 Personen mit der Erhebung, Bearbeitung oder Nutzung von
personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
- Als Behörde, die Aufgaben des Landes übernommen hat, unterfallen Sie dem jeweils geltenden Landesdatenschutzgesetzen.
Zur genauen Klärung Ihrer Situation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns, ihrem Dienstherren oder der Aufsichtsbehörde auf.
Wir bieten Hilfe in allen datenschutzrechtlichen Belangen an.
Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum
Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des
Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.
Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren
Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.