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Datenschutz

Selbsttest: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Verlauf
Ihr Unternehmen ist: nicht öffentlich, nutzt personenbezogene Daten, die nicht automatisiert, von weniger als 20 Mitarbeitern verarbeitet werden, und diese Daten nicht an Dritte übermittelt - Ergebnis

Hinweis:
Dieser Selbsttest kann nur einen schematischen Überblick zu den gesetzlichen Datenschutz-Regelungen Deutschlands geben. Die durch diesen Test generierten Ergebnisse sind nicht rechtlich verbindlich. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die VISTTOH, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

 

Ergebnis:

Sie benötigen keinen Datenschutzbeauftragten

 

Ihr Unternehmen muss keinen Datenschutzbeauftragten bestellen, obwohl personenbezogene Daten nicht automatisiert erhoben, verarbeitet und/oder genutzt werden, da hierzu weniger als 20 Mitarbeiter eingesetzt werden. Es werden ausserdem keine weiteren Voraussetzung erfüllt, die sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Bundesdatenschutzgesetz zwingen (§ 4f Absatz 1 BDSG).

Jedoch sind Sie verpflichtet, ein Verfahrensverzeichnis zu erstellen (§ 4e Nr. 1 bis 8 in Verbindung mit §§ 4d Absatz 3, 4g Absatz 2 Satz 3 BDSG).

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie!

Wir bieten Hilfe in allen datenschutzrechtlichen Belangen an.

Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.

Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.