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Datenschutz

Selbsttest: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Verlauf
Ihr Unternehmen ist: nicht öffentlich, nutzt keine personenbezogenen Daten - Ergebnis

Hinweis:
Dieser Selbsttest kann nur einen schematischen Überblick zu den gesetzlichen Datenschutz-Regelungen Deutschlands geben. Die durch diesen Test generierten Ergebnisse sind nicht rechtlich verbindlich. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die VISTTOH, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder die Datenschutz-
Aufsichtsbehörde.

 

Ergebnis: Sie benötigen keinen Datenschutzbeauftragten.

 

Werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und/oder genutzt, so ist eine nicht öffentliche Stelle (bspw. privat Unternehmen) nicht an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BDSG). Es besteht demzufolge auch keine Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Sollten Sie weiterhin Fragen haben so bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich auf unseren Internetseiten weitergehend zu informieren, bei offenen Fragen können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Wir bieten Hilfe in allen datenschutzrechtlichen Belangen an.

Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.

Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.