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VISTTOH |
Verlauf
Ihr Unternehmen ist:
nicht öffentlich,
nutzt personenbezogene Daten,
die automatisiert
von weniger als 4 Mitarbeitern verarbeitet werden. Es werden dazu
besondere Arten personenbezogener Daten genutzt. -
Ergebnis
Ergebnis: |
Sie benötigen wahrscheinlich einen Datenschutzbeauftragten |
Ihr Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn besondere Arten personenbezogener Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt werden (§ 4f Abs. 1 Satz 6 in Verbindung mit § 4d Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 6 BDSG).
Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.
Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.