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VISTTOH |
Verlauf
Ihr Unternehmen ist:
nicht öffentlich,
nutzt personenbezogene Daten,
die nicht automatisiert,
von weniger als 20 Mitarbeitern verarbeitet werden,
um sie an Dritte zu übermitteln -
Ergebnis
Ergebnis: |
Sie benötigen wahrscheinlich einen Datenschutzbeauftragten |
Ihr Unternehmen muß laut Bundesdatenschutzgesetz eine Datenschutzbeauftragten bestellen, da personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt werden (§ 4f Abs. 1 Satz 6 BDSG).
Alle Mitarbeiter der VISTTOH Datenschutzabteilung sind speziell für die Belange des Datenschutzes durch das Berufsfortbildungszentrum Bayerns und der it-Akademie Augsburg ausgebildet worden, dadurch haben wir die Kenntnisse erworben Sie umfassend in allen Bereichen des Datenschutzes zu beraten, ohne dass Sie einen Mitarbeiter dafür freistellen müssen.
Hier finden Sie Informationen über unsere Qualifikation, unseren Leistungskatalog, unsere Gebühren und die Kontaktseite.