VISTTOH


 

 

Datenschutz

Selbsttest: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Hinweis:
Dieser Selbsttest kann nur einen schematischen Überblick zu den gesetzlichen Datenschutz-Regelungen Deutschlands geben. Die durch diesen Test generierten Ergebnisse sind nicht rechtlich verbindlich. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die VISTTOH, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder die Datenschutz-
Aufsichtsbehörde.

 

Spätestens seit Mai 2004 sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein DSB zu be­stellen, wenn mehr als vier Mitarbeiter/innen automatisiert personenbezogene Da­ten verarbeiten oder nutzen (vgl. § 4f BDSG).
Wir haben für sie einen Selbsttest bereitgestellt, den Sie mit ein paar Klicks selbst durchführen können. Anhand des Tests können Sie erfahren, ob Ihr Unternehmen gemäß BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen oder ein Verfahrensverzeichnis anlegen muß.

Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

 

Definitionen:

verarbeiten, nutzen, personenbezogene Daten Datenschutzbeauftragter BDSG