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VISTTOH |
Spätestens seit Mai 2004 sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein DSB zu bestellen, wenn mehr als vier Mitarbeiter/innen automatisiert personenbezogene Daten
verarbeiten oder nutzen (vgl. § 4f BDSG).
Wir haben für sie einen Selbsttest bereitgestellt, den Sie mit ein paar Klicks selbst
durchführen können. Anhand des Tests können Sie erfahren, ob Ihr Unternehmen gemäß BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen oder ein
Verfahrensverzeichnis anlegen muß.
verarbeiten, nutzen, personenbezogene Daten Datenschutzbeauftragter BDSG