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VISTTOH |
Die Belange des Datenschutzes betreffen uns alle, da wir in den unterschiedlichsten Rollen (als Kunde, Patient, Arbeitnehmer/Arbeitgeber) auf vielfältige rechtliche Vorgaben stossen. Deren Umsetzung wird häufig als lästig oder auch manschmals als unzureichend empfunden. Aufgrund dieser unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche existieren ebenso viele unterschiedliche Rechtsnormen (in diversen Gesetzestexten) in denen das Selbstbestimmungsrecht auf die eigenen Daten geschützt oder aber eingeschränkt wird. Diese Sammlung der diversen Bereiche soll nur einen Überblick darstellen, erhebt aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, für eine zureichende IT-Sicherheit zu sorgen ... mehr ...
Wird im Unternehmen das Internet genutzt so sind einige Rechtsvorschriften zu beachten ... mehr ...
Falls keine speziellen Datenschutznormen existieren, fungiert das Bundesdatenschutzgesetz als Auffangsgesetz ... BDSG ...
In einem Betrieb ist zunächst die Geschäftsleitung für das Durchführen ordentlicher Geschäfte verantwortlich. ... Konsequenzen ...