Verarbeiten von Daten (nach BDSG)
Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. (§ 3 Abs.4 BDSG)
Im Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
- Speichern das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren
Verarbeitung oder Nutzung,
- Verändern das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten,
- Übermitteln das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten
in der Weise, dass
- die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder
- der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft,
- Sperren das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken,
- Löschen das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener Daten.
siehe auch Automatisierte Verarbeitung