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VISTTOH |
Das Landgericht Ulm hat in seinem "Ulmer Urteil" festgestellt, dass betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte einen
Beruf ausüben, da sie mit ihrer Tätigkeit einen auf Dauer ausgerichteten Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringen.
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, Beeinträchtigungen und Gefahren entgegenzuwirken, die sich aus dem massenhaften
Umgang mit personenbezogenen Daten und Informationen ergeben. "Es liegt auf der Hand, dass hierdurch die Persönlichkeitsrechte des
einzelnen Bürgers in erheblichem Maße beeinträchtigt und tangiert sein können."
Das BDSG zeichnet insgesamt ein ziemlich klares Berufsbild des Datenschutzbeauftragten.
Das Gesetz macht sehr deutlich,
Damit ist genügend konkretisiert, welche Merkmale den Beruf des Datenschutzbeauftragten prägen.