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VISTTOH |
Wird im Unternehmen beispielsweise das Internet eingesetzt, so hat die Geschäftsleitung die Rechtsvorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
und eventuell die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) zu beachten
Sind keine oder unzureichende Regelungen beim Umgang mit dem Internet zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmer getroffen, so wird
dem Arbeitgeber eine Mitschuld angelastet. Folgende Verstöße könnten davon betroffen sein:
In einem Betrieb ist zunächst die Geschäftsleitung für das Durchführen ordentlicher Geschäfte verantwortlich. ... mehr ...