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Datenschutz

Rechtsordnungen, die den Datenschutz im Umgang mit modernen Telekommunikationsanlagen vorschreiben

Wird im Unternehmen beispielsweise das Internet eingesetzt, so hat die Geschäftsleitung die Rechtsvorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und eventuell die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) zu beachten
Sind keine oder unzureichende Regelungen beim Umgang mit dem Internet zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmer getroffen, so wird dem Arbeitgeber eine Mitschuld angelastet. Folgende Verstöße könnten davon betroffen sein:

wer haftet wie bei Verstößen gegen den Datenschutz?

In einem Betrieb ist zunächst die Geschäftsleitung für das Durchführen ordentlicher Geschäfte verantwortlich. ... mehr ...