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Datenschutz

Straftaten im Datenschutz

Dies sind Straftaten, die einen spezifischen Bezug gegen personenbezogene Daten, also gegen das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen aufweisen.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Wer vorsätzlich aus niederen Beweggründen gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verstößt, dem droht eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren (§ 44 Absatz 1 BDSG).

Andere Vorschriften zu Datenschutzstraftaten