Straftaten im Datenschutz
Dies sind Straftaten, die einen spezifischen Bezug gegen personenbezogene Daten, also gegen das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen
aufweisen.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Wer vorsätzlich aus niederen Beweggründen gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verstößt, dem droht eine Haftstrafe
von bis zu 2 Jahren (§ 44 Absatz 1 BDSG).
Andere Vorschriften zu Datenschutzstraftaten
- Verletzung von Privatgeheimnissen, ärtzliche Schweigepflicht (§ 203 StGB)
- Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB)
- Verletzung von Steuergeheimnissen (§ 335 StGB)
- Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuches (§ 85 SGB X)
- Verrat von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen (§ 17 UWG)