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Sperren von Daten ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung
einzuschränken (§3 Abs.4 Nr.4 BDSG).
Hierbei ist zu beachten, dass kein Löschen der Daten stattfindet, sondern dass vielmehr die entsprechenden
Daten, falls erforderlich, jederzeit wieder aktiviert werden können.