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Datenschutz

Sperren von Daten (nach BDSG)

Sperren von Daten ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken (§3 Abs.4 Nr.4 BDSG).
Hierbei ist zu beachten, dass kein Löschen der Daten stattfindet, sondern dass vielmehr die entsprechenden Daten, falls erforderlich, jederzeit wieder aktiviert werden können.