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VISTTOH |
Nach (§3 Abs. 1 BDSG) sind dies Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Eine bestimmbare natürliche Person kann durch Einzelangaben eindeutig bestimmt werden.
Mögliche Einzelangaben, aufgrund derer eine Person bestimmbar werden kann (nicht vollständig):
Sämtliche Daten, die sich ausschliesslich auf juristische Personen (AG, GmbH etc.) beziehen, sind nicht betroffen. Erfasst man jedoch zusätzliche Daten von Ansprechpartnern der Firma, beispielsweise mit Angaben zur Durchwahl oder Geburtstag, die einen Rückschluß auf eine natürliche Person ermöglichen, dann sind dies bereits personenbezogene Daten.