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VISTTOH |
Krankenversichertenkarte, Kreditkarte, Bankcard der neueren Generation mit Mikroprozessor, SIM Karte beim Handy, JobCard, City- oder so genannte Bürger-Karte, Kundenkarte, usw. bezeichnet man als mobile Speichermedien.
§ 6c BDSG Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
(1) Die Stelle, die ein mobiles personenbezogenes Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgibt oder ein Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, das ganz oder teilweise auf einem solchen Medium abläuft, auf das Medium aufbringt, ändert oder hierzu bereithält, muss den Betroffenen