Personenbezogene Datenverarbeitung ohne Einwilligung (der Betroffenen) oder ohne Rechtsgrundlage kann mit einem Bussgeld in Höhe
von bis zu 250.000,00 Euro belegt werden.
Siehe dazu: Bußgelder nach Bundesdatenschutzgesetz.
Grobe Verstöße gegen das BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz können zu Haftstrafen führen.
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Andere Konsequenzen
Es drohen aber außerdem
Imageverlust, da Kundendaten veruntreut werden.
Geschäftsausfall, da aufgrund von Straftatsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Beweismittel (Server, PC usw.) konvisziert werden.
Wer ist verantwortlich bei Verstößen gegen den Datenschutz?
Datenschutzbeauftragter, sofern er richtig bestellt wird und über die geeignete Fachkunde, sowie ausreichende Sach- und Personalmittel
verfügt Achtung: der innerbetriebliche Datenschutzbeauftragte haftet immer nur anteilig (höchstens 25%)!
Unternehmensleitung: Geschäftsführer oder Vorstand, da sie die Entscheidungsträger für technische und organisatorische Maßnahmen
sind
Leitender Angestellter, Prokurist und/oder Leiter der IT-Abteilung
Administratoren oder Mitarbeiter der IT-Abteilung (nur, wenn diese sorgfältig ausgewählt, überwacht und ausreichend geschult
wurden und über die gebotenen Sachmittel verfügten