Pflicht zur Gewährleistung von IT-Sicherheit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine zureichende Sicherheit der von ihm benutzten Informationstechnologien (EDV-Anlagen)
zu sorgen. Dies ist aus mehreren Rechtsverordnungen ableitbar:
- Gewerbeordnung: Ausgestaltung der Infrastruktur zur ordentlichen Durchführung der Geschäfte
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Schutz
- des Telekommunikationsgeheimnisses
- der personenbezogenen Daten
- vor unerlaubtem Zugriff
- Datenschutzrecht
- Europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
- Vertragliche Regelungen
Ausserdem betroffen
- Gewerbeordnung: Konkurrenten können Defizite im Datenschutz als gewerberechtliche Unzuverlässigkeit anonym zur Anzeige bringen
- Arbeitsrecht: Daten von Arbeitnehmern sind bei unzulässiger Erhebung in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht verwertbar