| Interner Datenschutzbeauftragter |
Externer Datenschutzbeauftragter |
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Er/Sie kennt sich im Unternehmen aus. |
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Er/Sie muß sich erst mit den Unternehmensstrukturen vertraut machen |
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Er/Sie ist während der Arbeitszeiten ständig vor Ort. |
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Er/Sie kann nicht ständig vor Ort sein. |
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Es entstehen zusätzliche Kosten für |
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- Die Ausbildung zum DSB,
- Fachliteratur, Fachzeitschriften,
- regelmäßige Fortbildung (Seminare, Workshops, Konferenzen),
- Interne Umstrukturierungen (zusätzlicher Arbeitsplatz/Büroraum),
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Keine zusätzlichen Kosten. |
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Zusätzliche Einarbeitungszeit bei der Umsetzung des Datenschutzes. |
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Kosten entstehen nur anhand des tatsächlichen Aufwandes für die Datenschutztätigkeiten im Unternehmen. |
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Ein interner Datenschutzbeauftragter haftet nur im Rahmen seiner Arbeitnehmerhaftung. |
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Der externe Datenschutzbeauftragte haftet voll. |
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Es verbleibt eventuell Rechtsunsicherheit, da er/sie nicht ständig auf der Höhe der derzeit geltenden
Rechtsprechung ist (stark abhängig von der Bereitschaft und der Qualität des internen DSB). |
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Der interne Datenschutzbeauftragte geniesst einen erweiterten Kündigungsschutz. |
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Ein Dienstvertrag mit dem externen DSB untersteht nicht den strengen Regelungen des Arbeitnehmerschutzes |
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Das erlernte Know-How hängt von den Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung ab. |
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Aufgrund seines/ihres Know-Hows wird in der Regel der Level der Datensicherheit angehoben |
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