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VISTTOH |
Datenschutz (engl.: IT-privacy): Soll den Erhalt der Privatheit des/der Einzelnen beim Umgang mit seinen/ihren personenbezogenen
Daten gewährleisten (wird häufig mit der Datensicherheit verwechselt).
Datensicherheit (engl.: IT-security/safety): Soll die Vertraulichkeit, Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit (zumindest aber die Rekonstruierbarkeit)
der verwendeten Daten sicherstellen.
Damit die "Datenschutz Gesetze" (Bundesdatenschutzgesetz u. a.) auf das jeweilige Unternehmen Anwendung findet, hat der Gesetzgeber die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten entwickelt (Informationen zum Datenschutzbeauftragten).
Wir bieten Ihnen einen Selbsttest an, anhand des Ergebnisses Sie abschätzen können, ob sie verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Falls Sie nach BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie eine interne oder eine externe Lösung wählen. Hier finden Sie Denkanstöße, die Sie in Ihrer Entscheidung unterstützen können.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Personenbezogene Daten, Datensicherung, nicht öffentliche Stelle.