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Datenschutz

Datenverarbeitung im Auftrag

Auftragsdatenverarbeitung (Outsourcing in der Datenverarbeitung) betrifft den Fall des Auslagerns maschinell abzuwickelnder Prozesse an Dritte, da spezialisierte Anbieter kostengünstig beauftragt werden können.
Beispiele solcher Geschäftsverhältnisse:
Backup-Anbieter, Datenwiederherstellung, Programmierung, Kundenbefragung & Callcenter, Personalabrechnung, Steuerberechnungen.
"Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Die in den §§ 6, 7 und 8 BDSG genannten Rechte sind ihm gegenüber geltend zu machen (§11 Abs 1 BDSG)." Folgende Punkte sind hierbei zu berücksichtigen:

Definitionen:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeiten, nutzen, personenbezogene Daten, Betroffener.