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Datenschutz

Datenerhebung nach BDSG

Die Erhebung von Daten erfolgt beispielsweise innerhalb eines Auftragsverhältnisses oder aber eines Arbeitsverhältnisses.
"Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen" (§ 3 Abs.3 BDSG)

Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen selbst zu erheben (§ 4 Abs. 2 & 3 BDSG):

Werden Daten erhoben ist der Betroffene zu unterrichten über:

Definitionen:

Bundesdatenschutzgesetz, Betroffener, personenbezogene Daten, Empfänger, verantwortliche Stelle.