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Datenschutz

Biometrische Verfahren in IT-Sicherheitsystemen

Als biometrische Daten bezeichnet man unveränderbare individuelle Körper- und Verhaltensmerkmale, die in IT-Sicherheitssystemen zur Identifizierung und Authentifizierung herangezogen werden können.
Zu den am weitest entwickelten biometrischen Technologien zählen zur Zeit Systeme, die Daten von Fingerabdrücken, Gesichtsscans, Irismustern, Stimm- und Unterschriftsaufnahmen verwerten. Dabei wird stets das gleiche Prinizip angewendet. Stimmen die ermittelten Daten zu einem bestimmten Prozentsatz mit den Datenbankdaten überein, so erfolgt eine positive Zuordnung. Dieser Schwellenwert (Prozentsatz) kann innerhalb bestimmter Spannweiten (Sicherheitsbedürfnissen) individuell angepasst werden.
Da diese biometrischen Daten die Körpermerkmale des Betroffenen charakterisieren, zählen sie zu den besonderen Arten personenbezogener Daten. Alle Verfahren die diese Systeme nutzen, müssen daher im Zuge einer Vorabkontrolle vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgenommen werden.

Definitionen:

Vorabkontrolle, verarbeiten, nutzen, Datenschutzbeauftragter, personenbezogene Daten, besondere Arten personenbezogener Daten, Betroffener.