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Als biometrische Daten bezeichnet man unveränderbare individuelle Körper- und Verhaltensmerkmale, die in IT-Sicherheitssystemen
zur Identifizierung und Authentifizierung herangezogen werden können.
Zu den am weitest entwickelten biometrischen Technologien zählen
zur Zeit Systeme, die Daten von Fingerabdrücken, Gesichtsscans, Irismustern, Stimm- und Unterschriftsaufnahmen verwerten. Dabei wird stets
das gleiche Prinizip angewendet. Stimmen die ermittelten Daten zu einem bestimmten Prozentsatz mit den Datenbankdaten überein, so erfolgt
eine positive Zuordnung. Dieser Schwellenwert (Prozentsatz) kann innerhalb bestimmter Spannweiten (Sicherheitsbedürfnissen) individuell
angepasst werden.
Da diese biometrischen Daten die Körpermerkmale des Betroffenen charakterisieren, zählen sie zu den besonderen Arten
personenbezogener Daten. Alle Verfahren die diese Systeme nutzen, müssen daher im Zuge einer Vorabkontrolle vom betrieblichen
Datenschutzbeauftragten abgenommen werden.
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