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VISTTOH |
Unter dem Begriff "Basel II" versteht man ein Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Nach diesem Abkommen
richten sich Kreditinstitute bei Ihrer Kreditvergabe. Es definiert die Bewertungsgrundlage, wonach sich das zu hinterlegende Eigenkapital
der jeweiligen Bank berechnet. Schlecht eingestufte Kunden erhalten schlechtere (oder überhaupt keine) Kredite, da die Banken mehr
Eigenkapital hinterlegen müssen.
Neben den bisherigen Kriterien des Kredit- & Marktrisikos soll jetzt auch dem operationellen Risiko eine entscheidende Bedeutung zukommen.
Zu diesem Themenfeld zählen vor allem auch die IT-Sicherheit und Belange des Datenschutzes (Haftungsrisiken bei Datenschutzverstößen).
Voraussichtlich ab 2006/07 sollen die Vorschriften von Basel II in nationales Recht umgesetzt werden. Berücksichtigt dazu werden auch alle
kreditrelevanten Daten aus bis zu drei Vorjahren. Vorausschauend wirtschaftende Unternehmen sollten also bereits jetzt die Weichen für
Basel II stellen.
Quelle: Datenschutz Praxis, Ausgabe 2 (2005), Interest Verlag