Automatisierte Verarbeitung
Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder die Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen. Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten, die
gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann" (§ 3 Abs.2 BDSG).
- Automatisierte Verarbeitung ist demzufolge die Nutzung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Hilfe von EDV-Anlagen
wie Computern. Eine automatisierte Verarbeitung liegt also schon dann vor, wenn Adressen auf einem Personal Computer (PC) gespeichert
werden.
- Die Verarbeitung auf andere Weise bedeutet eine herkömmliche Verarbeitung, z.B. mittels Karteikarten (ohne Computer).
Definitionen:
Personenbezogene Daten, verarbeiten,
nutzen, erheben.