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Datenschutz

Anonymisieren von Daten

Unter dem Begriff "Anonymisieren" von Daten versteht man die Reduzierung der vollen Identität des Betroffenen. "Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können" (§ 3 Abs.6 BDSG).
Im Gegensatz zum Pseudonymisieren werden hier die Einzelangaben, also die personenbezogenen Daten, verschleiert, um die Zuordnung zu der betreffenden Person zu erschweren.

Definitionen:

Betroffener, Personenbezogene Daten, pseudonymisieren, natürliche und juristische Personen, .